Tom Otte

Arbeitsschutz: Willkommen in der digitalen Welt!

Arbeitsschutz: Willkommen in der digitalen Welt!

Es war – politisch gesehen – eine Zangengeburt, aber nun ist sie da: die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Seit dem 2. Dezember 2016 stehen die neuen Regeln im Bundesgesetzblatt, womit sie zugleich in Kraft getreten sind.

Die Änderungen betreffen nahezu ausschließlich den digitalen Bereich, also die Arbeit an Bildschirmen, ob im Unternehmen oder daheim (sog. Tele-Arbeit). In den Blick rückten vor allem psychische Belastungen bei der Arbeit vor derartigen Mensch-Maschine-Schnittstellen. Der Stand der Technik und der Arbeitsmedizin muss bei solchen Arbeitsplätzen künftig eingehalten werden, Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Arbeitnehmer werden künftig zwingend über Gesundheitsgefahren aufgeklärt und in der sach- und gesundheitsgerechten Nutzung der digitalen Technik geschult. Auch das Arbeitsumfeld muss sich wandeln. Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen sind jetzt vorgeschrieben. Der neonbeleuchtete Tiefgaragen-Charakter vieler EDV-Arbeitsplätze gehört damit der Vergangenheit an.

Neuerungen betreffen auch die Heim- oder Telearbeit am Computer. Der Arbeitgeber hat die Ausstattung solcher Arbeitsplätze zu stellen und zu installieren. Allerdings wurde der Begriff der ‚Telearbeit‘ hier eng gefasst: Nur jene Arbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten zählen dazu, für die eine wöchentliche Arbeitszeit fest vereinbart wurde. An diesem Punkt hat sich die Arbeitgeberseite durchgesetzt, die meisten Heimarbeitsplätze dürfte die neue Regelung nicht erfassen.

Nähere Informationen findet ihr unter diesem Link.

One thought on “Arbeitsschutz: Willkommen in der digitalen Welt!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert