Tom Otte

Ein ungeliebtes Jubiläum: Diskriminierung der Anti-Diskriminierung

Ein ungeliebtes Jubiläum: Diskriminierung der Anti-Diskriminierung

Beim Bund gibt es eine ‚Antidiskriminierungsstelle‘, welche die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) seit zehn Jahren untersucht und begleitet. Als Christine Lüders, die Leiterin dieser Stelle, Anfang August ihren Evaluierungsbericht vorstellte, hagelte es erwartungsgemäß Kritik. Denn kaum ein Gesetz ist so umstritten und besonders bei Arbeitgebern unbeliebt, wie das AGG. Das sei nur eine „so genannte Evaluation“, die „in den Papierkorb“ gehöre, schimpfte der Hauptgeschäftsführer der bundesdeutschen Arbeitgeber, Steffen Kampeter. Der stellvertretende Fraktionsgeschäftsführer der Union, Michael ‚Atomfuchs‘ Fuchs, meinte gar, dass es sich gar nicht um valide Wissenschaft handele.

Worum geht es aber bei den „Schutzlücken“, die es laut Bericht zu schließen gelte. Faktisch ist es so, dass derzeit sich jährlich etwa 15.000 Menschen an die Beratungsstelle wenden. Von ihnen klagen 27 Prozent wegen Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, 23 Prozent sehen eine Benachteiligung aufgrund ethnischer Herkunft als gegeben an, 20 Prozent fühlten sich auf Grund ihres Alters diskriminiert. Änderungen im Gesetz, so der Bericht, sollten die bisherige Klagefrist auf drei Jahre verlängern.
Dies alles wäre noch verschmerzbar und trifft auch nicht das Zentrum einer wildbewegten Debatte, die um eine Erweiterung des Gesetzes durch den Tatbestand der „sexuellen Diskriminierung“ kreist. Hier liegt des Pudels Kern – in einer politischen Landschaft, wo auf dem rechten Flügel Parteien rapide Zuspruch gewinnen, die gegen den ‚Genderwahn‘ ins Feld ziehen.
Der Ausgang dieser Debatte ist also höchst ungewiss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert