Tom Otte

Gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen

Gesunde Mitarbeiter in gesunden Unternehmen

Die Förderung der Gesundheitsförderung
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Arbeitsgestaltung und Unterstützung gesundheitsgerechten Verhaltens. Häufig handelt es sich um punktuelle, zeitliche befristete Einzelmaßnahmen, z.B zur Verhaltensprävention.
Dem liegt die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO zu Grunde, die Gesundheit als vollständiges körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden beschreibt. Gesundheit wird hierbei als Prozess verstanden, wonach wir immer mehr oder weniger kranke und gesunde Anteile in uns tragen.

Gesundheitsförderung setzt stets am Menschen und seiner Umwelt an. U.a. durch persönlichkeitsfördernde Qualifizierung, durch professionelle Gesundheitsinformation und –beratung, durch gegenseitige Unterstützung im Team, durch Erweiterung von Handlungsspielräumen und durch die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsbedingten und Arbeitsabläufen.

Die europäische Ebene
Die Kernelemente der BGF umfassen nach der Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsföderung des Europäischen Netzwerks (1997) die Einführung von Unternehmensgrundsätzen, die Beschäftigte als Erfolgsfaktoren und nicht als Kostenfaktoren sehen:
• Eigengestaltung der Arbeitsorganisation, mit adäquater Einflussmöglichkeit und sozialer Unterstützung
• Verankerung von Gesundheitszielen in allen Unternehmensbereichen
• Aufbau eines integrierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Einbeziehung der Beschäftigten bei Fragen der Gesundheit
• Systematische Umsetzung aller Maßnahmen und Programme
• Verbindung von Risikominderung mit dem Ausbau von Gesundheitspotentialen, u.a. durch eine Stärkung der persönlichen Kompetenzen.

Die nationale Umsetzung
Auf nationaler Ebene ist die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren im Sozialgesetzbuch VII als Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung verankert. Das SGB V verpflichtet seinerseits die Krankenkassen im § 20 Leistungen zur Prävention vorzusehen. Auch das SGB IX legt den Vorrang der Prävention fest. Die § 3 und §84 regeln das betriebliche Eingliederungsmanagement. Was zeigt, dass es hier eine Vielzahl von Akteuren gibt. Das muss aber kein Nachteil sein, weil bei entsprechender Rechtskenntnis die Zahl potentieller Kostenträger steigt. Es betriebsspezifische Angebote der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, z. B zu betriebsspezifischen Analysen (Arbeitssituation, Mitarbeiterbefragungen, AU-Datenanalysen), dazu Maßnahmen wie Stressmanagement, Gesundheitsschutz-Seminare oder Aus- und Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus stellen die Unfallkassen umfangreiches und spezifisches Informationsmaterial zur Verfügung. Sie arbeiten projektbezogen an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit.

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