Tom Otte

Zehn Jahre ‚Eingliederungsmanagement‘

Zehn Jahre ‚Eingliederungsmanagement‘

Wer lange krank war, hat Schwierigkeiten, an seinem Arbeitsplatz wieder Fuß zu fassen. Deshalb sind Arbeitgeber seit 10 Jahren verpflichtet, betroffenen Beschäftigten Unterstützung anzubieten. Die Rede ist vom betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).

Implementierungsberatung für Kliniken

Klinken, die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) versichert sind, erhalten ab sofort von geschulten Beratern der Berufsgenossenschaft Unterstützung beim Aufbau eines systematischen Eingliederungsmanagements. Diese kostenfreie Implementierungsberatung entwickelt zusammen mit den Verantwortlichen ein individuelles BEM, das passgenau auf die Belange des Unternehmens zugeschnitten ist.

Wer sich für diese kostenfreie Implementierungsberatung interessiert, erreicht die Ansprechpartner der BGW über E-Mail:

DGUV auch fürs Ehrenamt

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine wichtige Klarstellung getroffen: Die ‚Vorschrift 1‘ verändert jetzt den Geltungsbereich der Versicherung. Neben den Unternehmen und den arbeitsrechtlich Versicherten sind nun ausdrücklich auch ehrenamtliche Kräfte, zum Beispiel freiwillige HelferInnen wie die ‚grünen Damen‘, sowie Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende einbezogen – also jene Personen, die nicht zu den abhängig Beschäftigten zählen.

Hinweise und Erläuterungen:
www.bgw-online.de/goto/vorschrift1

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