Tom Otte

Ist ein Arbeitsplatz gefährlich?

Ist ein Arbeitsplatz gefährlich?

Alle Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsstellen durchführen. Das Arbeitsschutzgesetz verlangt dies von ihnen. Weitere Rechtsvorschriften kommen hinzu. Der Umfang dieser Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an den betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten, was zu Handlungsspielräumen führt. Entscheidend ist es, sich systematisch ein Bild von den Gefährdungen im Betrieb zu machen, um anschließend Maßnahmen festzulegen und umzusetzen.

Bewährt haben sich sieben Schritte bei der Umsetzung:

  1. Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, für die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden soll
  2. Ermitteln der Gefährdungen
  3. Gewichten der Gefährdungen
  4. Festlegen konkreter Maßnahmen
  5. Umsetzen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Durchführung und Wirksamkeit
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung bei Änderungen

Diese Schritte beschreiben den Prozess der Gefährdungsbeurteilung, wie ihn das Arbeitsschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften verlangen.

Ein Handlungsleitfaden hierzu:

http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/gefaehrdungsbeurteilung/leitlinie_gefaerdungsbeurteilung.pdf

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